Wissen in unserem Unternehmen

Die Geschäftsführung stellt fest, ob zusätzliches Wissen bei geänderten Anforderungen (z.B. Änderungen an Regelwerken, geänderte Anforderungen der Kunden) erforderlich ist.

Durch Teilnahme an Arbeitskreisen macht sich die Geschäftsführung mit neuen Tendenzen und Technologien vertraut und identifiziert das hierfür benötigte Wissen.

Sie organisiert den Erwerb neuen Wissens und legt fest, wie dieses Wissen erlangt werden soll (Schulung, Neueinstellung).

 

Kompetenz

Anforderungen an unsere Mitarbeiter sind in Stellenbeschreibungen festgelegt.

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter ermitteln wir die vorhandene Kompetenz. Nach einem Einarbeitungsplan werden neue Mitarbeiter bzw. mit neuen Aufgaben betraute Mitarbeiter in ihre Aufgaben eingewiesen.

Schulungs- bzw. Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter werden vom Sekretariat aufgrund der Leistungen und in persönlichen Gesprächen ermittelt. Sie achtet auf die optimale Qualifikation der Mitarbeiter, die Verlängerung von Zulassungen und die Tauglichkeit. Dabei müssen mögliche Änderungen oder Erweiterungen der Anforderungen im kommenden Zeitraum sowie Wiederholungen von Schulungen in Sicherheits- und Zulassungsfragen berücksichtigt werden.

Natürlich können sich unsere Mitarbeiter auch selbst über Seminarangebote informieren und Schulungs- bzw. Weiterbildungswünsche anmelden.

 

Die Teilnahme an internen und externen Schulungen wird dokumentiert.

Durch Überprüfung der geleisteten Arbeit (Überwachung des Zweiwegebaggereinsatzes, Überprüfung der Arbeitsergebnisse, schriftliche Lernerfolgskontrollen nach sicherheitsrelevanten Schulungen) wird sichergestellt, dass unsere Mitarbeiter für ihre Aufgaben kompetent sind. Bei externen Schulungen wird in der Regel ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung erstellt. Die Buchhaltung verwaltet die Schulungsdokumentationen.